Ablauf

Telefonische Anfrage bezüglich Terminvergabe

Verordnung vom Hausarzt / Facharzt ausstellen lassen
Folgendes sollte auf der Verordnung stehen:

  • Diagnose
  • Therapeut
  • Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
  • WICHTIG: Hausbesuche müssen auch verordnet werden!

Bewilligung: Der Verordnungsschein muss von ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden

Kosten: Da ich Wahltherapeutin bin, bekommen Sie von mir am Ende der Therapie eine Honorarnote ausgestellt, die Sie selbst bezahlen müssen.

Kostenrückerstattung: Für eine anteilige Rückerstattung der Kosten müssen Sie die originale Verordnung und die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Teilweise übernehmen auch Zusatzversicherungen Therapiekosten.

Therapie: Für die erste Therapieeinheit benötige ich die bewilligte Verordnung und eventuell vorhandene Befunde

Hausbesuche:

Ich biete Hausbesuche in Kufstein, Ebbs, Niederndorf, Erl, Thiersee, Kirchbichl, Schwoich an!

 

Verträge mit der Krankenkasse:

Ich habe einen Neuro-Reha-Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgeschlossen. Sollten Sie eine neurologische Diagnose haben (z.B. Parkinson, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Querschnittlähmung…) kann ich die Therapiekosten direkt mit der ÖGK verrechnen. Es entstehen keine Kosten für PatientInnen.

Als Therapeutin beim Schlaganfallpfad habe ich einen Vertrag mit allen Krankenkassen und kann Kosten direkt mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen. Es entstehen keine Kosten für PatientInnen.