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Verordnung vom Hausarzt/Facharzt
Lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen. Auf der Verordnung sollten folgende Informationen enthalten sein:
Bewilligung
Die Verordnung muss von Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.
Kosten
Kostenrückerstattung
Um eine anteilige Rückerstattung der Kosten zu erhalten, reichen Sie die originale Verordnung sowie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Manche Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls einen Teil der Therapiekosten.
Ich biete Hausbesuche in Kufstein, Ebbs, Niederndorf, Erl, Thiersee, Kirchbichl, Schwoich an!