Ablauf

Telefonische Anfrage

Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren.

Verordnung vom Hausarzt/Facharzt

Lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen. Auf der Verordnung sollten folgende Informationen enthalten sein:

  • Diagnose
  • Therapeut
  • Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
  • WICHTIG: Hausbesuche müssen ebenfalls verordnet werden.

Bewilligung

Die Verordnung muss von Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.

Kosten

  • Für Versicherte der ÖGK und SVS entstehen keine Kosten.
  • Für Patienten anderer Krankenkassen biete ich meine Leistungen als Wahltherapeutin an. In diesem Fall erhalten Sie am Ende der Therapie eine Honorarnote, die Sie selbst begleichen müssen.

Kostenrückerstattung

Um eine anteilige Rückerstattung der Kosten zu erhalten, reichen Sie die originale Verordnung sowie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Manche Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls einen Teil der Therapiekosten.

Hausbesuche:

Ich biete Hausbesuche in Kufstein, Ebbs, Niederndorf, Erl, Thiersee, Kirchbichl, Schwoich an!